
Das CE-Zeichen (Communauté Européenne) ist ein äußeres Kennzeichen der Konformität mit europäischen Richtlinien. Am Produkt angebracht signalisiert es Anwendern und Verbrauchern, dass dieses den einschlägigen EU-Richtlinien entspricht und zum freien Verkehr innerhalb der EU und den EFTA-Ländern zugelassen ist.
Diese Regelung wurde mit dem Ziel eingeführt, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten und transparent zu machen. Eine möglichst große Anzahl von Produkten soll hiernach einheitliche Anforderungen in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erfüllen.
Verantwortlich für die Einhaltung der jeweils geltenden EU-Richtlinien ist derjenige, der das Produkt in den Verkehr bringt – der Hersteller in Europa, der Lizenznehmer oder der Importeur aus einem nichteuropäischen Land. In einer Konformitätserklärung wird verbindlich die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien übernommen. Direkt ersichtlich wird dieses durch das Anbringen des CE-Zeichens auf den Produkten. Das CE-Zeichen ist für diese Länder zwingend vorgeschrieben und vor Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnahme an den gelieferten Maschinen anzubringen.
Die Broschüre „Zeichen setzen“ beschreibt verschiedene Ausgangssituationen (Lieferungen kompletter und „unvollständiger“ Maschinen, Umbauten von Maschinen) und die einzuhaltenden Schritte zur Konformitätsbewertung. Zudem werden relevante EU-Normen und EU-Standards aufgeführt und Ansprechpartner zum Thema Konformitäts- und Einbauerklärung genannt.
Die Broschüre steht zum Download in der Box „Broschüren“ im rechten Bereich dieser Seite bereit.